Behandlungsangebot und Ablauf

Behandlungsangebot

Ich biete Ihnen Psychotherapie u.a. bei folgenden Erkrankungen an:

  • Depressionen
  • Angsterkrankungen
  • Zwangsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen (Substanzen, Internet, Pornographie, Spielen, o.Ä.)
  • Psychosomatischen Erkrankungen
  • Burnout
  • Essstörungen
  • u.a.

Ablauf

Im Rahmen einer ersten Sprechstunde können wir Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden besprechen und ich berate Sie über Ihre Behandlungsmöglichkeiten.

Falls eine Behandlung sinnvoll erscheint, haben wir am Anfang sogenannte probatorische Sitzungen ("Probesitzungen"), in denen wir uns erst mal kennenlernen können, eine ausführliche Diagnostik machen und ein erstes Verständnis über die zugrundeliegenden Problemen bekommen. Außerdem erarbeiten wir Therapieziele. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen prüfen wir, ob wir den therapeutischen Weg gemeinsam beschreiten wollen.

Falls ja, wird der Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Nach der Bewilligung der Psychotherapie kann die Therapie fortgeführt werden.

Die Therapiedauer richtet sich nach Ihrer individuellen Situation.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel entsprechend Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Zu Beginn der Behandlung finden in der Regel zunächst probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der diagnostischen Einschätzung und können meist ohne vorherige Genehmigung der Versicherung durchgeführt werden. Anschließend kann – sofern eine Therapie sinnvoll erscheint – eine weitere Behandlung beantragt werden. Da sich die Regelungen je nach Versicherung unterscheiden können, empfiehlt es sich, vor Beginn der Therapie kurz bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachzufragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. So erstatten beispielsweise einige Versicherungen eine Psychotherapie in vollem Umfang, andere z.B. 70% des Honorars pro Therapiesitzung oder 30 Sitzungen pro Jahr.

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie unabhängig von Ihrer Krankenversicherung selbst zu finanzieren. In diesem Fall entfällt ein Antragsverfahren bei der Krankenkasse.
 

Einige Menschen entscheiden sich bewusst für diesen Weg, beispielsweise wenn sie Wert auf Diskretion gegenüber der Krankenversicherung legen.
 

Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

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